Masernschutz
Masern sind hoch ansteckend und können im schlimmsten Fall tödlich enden. Um die Infektionskrankheit wirksam zu bekämpfen, sind Impfungen wichtig.
Dort wo Masern-Übertragungen sehr schnell stattfinden können, muss gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nachgewiesen werden, dass ein entsprechender Impfschutz vorliegt. Das gilt zum Beispiel beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule.
Ein hinreichender Impfschutz kann mithilfe eines Impfausweises, einer Impfbescheinigung/Impfdokumentation oder eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen werden.
Der Nachweis ist bei der Einrichtung (nicht beim Gesundheitsamt) einzureichen.
Kontaktinformationen
Team Gesundheitsfachberufe und Masernschutz
Sachbearbeitung
E-Mail: masernschutz@bochum.de
Telefon: 0234 910-3209
Adresse: Westring 28/30, 44787 Bochum
Ihr Weg zu uns:
Zu Google MapsÖffnungszeiten:
Service Point des Gesundheitsamts
Montag - Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeitenden des Teams Gesundheitsfachberufe & Masernschutz innerhalb der Öffnungszeiten nicht immer persönlich zur Verfügung stehen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Gerne beantworten wir Ihr Anliegen per E-Mail.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wo finde ich weitere Informationen?
Umfangreiche Informationen zum Masernschutz, den Meldepflichten und weiterführende, nützliche Links finden sich auf der Webseite des Gesundheitsamts