AO-SF-Verfahren
Das AO-SF-Förderverfahren (Ausbildungsordnung, Sonderpädagogische Förderung) ist ein offizielles Verfahren in Nordrhein-Westfalen, um festzustellen, ob ein Schüler oder eine Schülerin sonderpädagogischen Förderbedarf hat und in welchem Umfang besondere Unterstützung benötigt wird. Es ist notwendig, wenn die schulischen Fördermöglichkeiten nicht ausreichen und das Kind aufgrund einer Behinderung oder einer Lern- bzw. Entwicklungsverzögerung spezielle Hilfe benötigt. Das Verfahren umfasst die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachten, an dem Eltern, Lehrkräfte und die Schulaufsichtsbehörde beteiligt sind.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Schule.