Inklusion

Inklusion – Gemeinsam lernen, individuell gefördert

Inklusion bedeutet: Alle Kinder und Jugendlichen lernen gemeinsam – unabhängig von körperlichen, geistigen oder sozialen Voraussetzungen. Ziel ist es, jedem Kind die bestmögliche Teilhabe am schulischen Leben zu ermöglichen.

Was heißt das konkret?

Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf besuchen dieselbe Schule. Sie lernen gemeinsam im Klassenverband – mit individueller Förderung, angepassten Lernzielen und unterstützenden Maßnahmen.

Wie wird das umgesetzt?

Schulen des „Gemeinsamen Lernens“ bieten inklusive Bildungsangebote. Sonderpädagogische Lehrkräfte arbeiten im Team mit Regelschullehrkräften. Es gibt individuelle Förderpläne, Nachteilsausgleiche und Schulbegleitungen. Der Unterricht wird differenziert gestaltet – mit verschiedenen Materialien, Methoden und Lernzielen. Digitale Hilfsmittel wie Tablets, Lernsoftware oder barrierefreie Plattformen unterstützen das Lernen.

Übergänge gestalten

Der Wechsel von der Kita in die Grundschule oder von der Grundschule in die weiterführende Schule wird inklusiv begleitet. Übergangsgespräche, Förderempfehlungen und enge Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen helfen dabei, Kontinuität zu sichern.

Eltern als Partner

Eltern spielen eine zentrale Rolle. Sie werden frühzeitig eingebunden, beraten und begleitet. Schulen bieten regelmäßige Gespräche, Informationsveranstaltungen und Unterstützung bei Anträgen oder Fördermaßnahmen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Kind mit einer körperlichen Beeinträchtigung erhält eine Schulbegleitung, barrierefreien Zugang zum Schulgebäude und digitale Lernhilfen. Es nimmt aktiv am Unterricht teil und ist Teil der Klassengemeinschaft.

Wer unterstützt?

  • Inklusionskoordinatorinnen und -koordinatoren der Schulaufsicht

  • Schulpsychologische Dienste und Beratungsstellen

  • Schulsozialarbeit und außerschulische Partner*innen

  • Eltern, Erziehungsberechtigte und Selbsthilfegruppen

Rechtlicher Rahmen

In NRW ist das gemeinsame Lernen gesetzlich verankert (§ 20 SchulG NRW). Eltern können zwischen allgemeiner Schule und Förderschule wählen. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen eines transparenten Verfahrens mit Beratung durch Fachkräfte.

Herausforderungen und Chancen

Inklusion erfordert Offenheit, Teamarbeit und Ressourcen. Sie bietet die Chance, Vielfalt als Stärke zu erleben, soziale Kompetenzen zu fördern und Diskriminierung abzubauen – für alle Beteiligten.

Gesellschaftliche Perspektive

Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht. Sie stärkt den sozialen Zusammenhalt und bereitet Kinder auf ein Leben in einer vielfältigen Gesellschaft vor. Schulen sind Orte, an denen Teilhabe gelebt und gelernt wird.

Mehr erfahren

Die Bezirksregierungen und das Schulamt Bochum bieten Leitfäden, Fortbildungen und Beratung zur inklusiven Schulentwicklung. Auch Elterninitiativen und Fachverbände stellen Materialien und Unterstützung bereit.

Kontaktinformationen

  • Christoph Dieker

    Schulrat, Generalist Inklusion, Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde für Grund-, Haupt- und Förderschulen

  • Melanie Buth

    Sachbearbeiterin - Antragstellung AO-SF-Verfahren

  • Silke Severin

    Sachbearbeiterin Antragstellung AO-SF-Verfahren

  • Eva Herkendell

    Inklusionskoordinatorin (IKO), Untere Schulaufsichtsbehörde für Grund-, Haupt- und Förderschulen; Übergang 4./5. Klasse

  • Matthias Weinberger

    Inklusionskoordinator (IKO), Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde für Grund,- Haupt- und Förderschulen; Übergang 4./5. Klasse

  • Johannes Pott

    Inklusionsfachberater (IFA), Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde für Grund,- Haupt- und Förderschulen

  • Katja Seegers

    Inklusionsfachberaterin (IFA), Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde für Grund-, Haupt- und Förderschulen

Adresse: Universitätsstraße 43-49, 44777 Bochum

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