KSA - Kommunaler Schadensausgleich

Der Kommunale Schadensausgleich (KSA) ist eine Art Versicherungsgemeinschaft der Städte, Gemeinden und Kreise in NRW. Er übernimmt bestimmte Schadensfälle, die im Rahmen kommunaler Aufgaben entstehen – auch im Schulbereich.

Was ist der KSA?

Der KSA ist kein klassisches Versicherungsunternehmen, sondern ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss. Er schützt Kommunen vor finanziellen Risiken durch Haftpflicht- und Sachschäden. Schulen als Einrichtungen der Kommune sind automatisch mitversichert.

Beispiel:

Ein*e Schüler*in beschädigt versehentlich eine Fensterscheibe in der Schule. Der KSA prüft, ob der Schaden übernommen wird.

Was ist versichert?

  • Haftpflichtschäden, die durch Schüler*innen, Lehrkräfte oder andere Schulbeteiligte im Rahmen schulischer Veranstaltungen entstehen

  • Sachschäden an Gebäuden oder Inventar, wenn diese nicht vorsätzlich verursacht wurden

  • Schäden bei Schulfesten, Ausflügen oder Projekttagen, sofern diese schulisch organisiert sind

Beispiel:

Bei einem Schulfest kippt ein Pavillon um und beschädigt ein Auto auf dem Schulhof. Der KSA kann für den Schaden aufkommen.

Was ist nicht versichert?

  • Vorsätzliche Schäden

  • Private Veranstaltungen oder Aktivitäten ohne schulischen Bezug

  • Schäden außerhalb des Verantwortungsbereichs der Kommune

Beispiel:

Ein*e Schüler*in beschädigt mutwillig ein Fahrrad auf dem Schulhof. In diesem Fall haftet gegebenenfalls der Schüler bzw. die Eltern – nicht der KSA.

Wie läuft die Schadensmeldung ab?

Der Schaden wird der Schulleitung gemeldet. Die Schule dokumentiert den Vorfall und informiert den Schulträger (z. B. Stadt Bochum). Der Schulträger leitet den Fall an den KSA weiter.

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