Nachprüfungen

Nachprüfungen in NRW

Nachprüfungen bieten die Möglichkeit, eine nicht bestandene Versetzung oder einen Abschluss doch noch zu erreichen – unter bestimmten Voraussetzungen.

Wann ist eine Nachprüfung möglich?

Eine Nachprüfung kann beantragt werden, wenn:

  • die Versetzung gefährdet ist,

  • ein Abschluss nicht erreicht wurde,

  • die Leistungen in einem Fach die Entscheidung maßgeblich beeinflussen.

Beispiel:

Ein*e Schüler*in hat in Mathe eine „mangelhafte“ Note und wird deshalb nicht versetzt. Eine Nachprüfung in Mathe kann beantragt werden, um die Versetzung doch noch zu schaffen.

Voraussetzungen

  • Die Schule muss zustimmen.

  • Die Eltern oder volljährige Schüler*in müssen den Antrag rechtzeitig stellen.

  • Die Nachprüfung findet in der Regel vor Beginn des neuen Schuljahres statt.

Beispiel:

Ein*e Schüler*in erhält sein Zeugnis mit dem Vermerk „nicht versetzt“. Die Eltern stellen sofort einen Antrag auf Nachprüfung. Die Schule legt einen Termin in den Sommerferien fest.

Ablauf

Die Prüfung besteht meist aus einem schriftlichen und ggf. mündlichen Teil. Die Bewertung erfolgt durch Fachlehrkräfte. Besteht ein*e Schüler*in die Prüfung, wird die Versetzung oder der Abschluss nachträglich ausgesprochen.

Beispiel:

Nach bestandener Nachprüfung in Englisch wird ein*e Schüler*in doch noch in die nächste Klasse versetzt.

Besonderheiten

  • Es gibt keine Garantie auf Zulassung zur Nachprüfung.

  • Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung.

  • In Abschlussklassen gelten teils andere Regelungen (z. B. zentrale Prüfungen).

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