Unfallversicherung
Unfallversicherung in der Schule
Alle Schüler*innen in NRW sind gesetzlich unfallversichert – und zwar kostenfrei. Der Schutz gilt während des Unterrichts, auf dem Schulweg und bei schulischen Veranstaltungen.
Wann gilt der Versicherungsschutz?
Während des Unterrichts und der Pausen
Auf dem direkten Weg zur Schule und zurück nach Hause
Bei Ausflügen, Klassenfahrten, Wandertagen
Bei Schulpraktika, Projekttagen und Arbeitsgemeinschaften
In der Offenen Ganztagsschule (OGS), wenn diese schulisch organisiert ist
Beispiel:
Ein*e Schüler*in verletzt sich beim Sportunterricht am Fuß. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Behandlungskosten.
Was ist nicht versichert?
Private Wege (z. B. Umwege zum Kiosk)
Nachhilfeunterricht außerhalb der Schule
Hausaufgaben zu Hause
Freizeitaktivitäten ohne schulischen Bezug
Beispiel:
Ein*e Schüler*in stürzt auf dem Heimweg, weil ein Umweg über den Spielplatz genommen wird. Dieser Weg ist nicht versichert.
Was leistet die Unfallversicherung?
Ärztliche Behandlung und Reha
Transportkosten (z. B. Krankenwagen)
Schulische Wiedereingliederung (z. B. Hausunterricht)
Pflegeleistungen bei schweren Verletzungen
Verletztengeld oder Rentenzahlungen bei dauerhaften Schäden
Beispiel:
Nach einem Unfall auf der Klassenfahrt erhält ein*e Schüler*in Einzelunterricht zu Hause, bis der Schulbesuch wieder möglich ist.
Wichtig für Eltern und Schulen
Unfälle müssen der Schule sofort gemeldet werden. Die Schule leitet die Meldung an die Unfallkasse NRW weiter. Bei Arztbesuchen sollte angegeben werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt.