Unfallversicherung

Unfallversicherung in der Schule

Alle Schüler*innen in NRW sind gesetzlich unfallversichert – und zwar kostenfrei. Der Schutz gilt während des Unterrichts, auf dem Schulweg und bei schulischen Veranstaltungen.

Wann gilt der Versicherungsschutz?

  • Während des Unterrichts und der Pausen

  • Auf dem direkten Weg zur Schule und zurück nach Hause

  • Bei Ausflügen, Klassenfahrten, Wandertagen

  • Bei Schulpraktika, Projekttagen und Arbeitsgemeinschaften

  • In der Offenen Ganztagsschule (OGS), wenn diese schulisch organisiert ist

Beispiel:

Ein*e Schüler*in verletzt sich beim Sportunterricht am Fuß. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Behandlungskosten.

Was ist nicht versichert?

  • Private Wege (z. B. Umwege zum Kiosk)

  • Nachhilfeunterricht außerhalb der Schule

  • Hausaufgaben zu Hause

  • Freizeitaktivitäten ohne schulischen Bezug

Beispiel:

Ein*e Schüler*in stürzt auf dem Heimweg, weil ein Umweg über den Spielplatz genommen wird. Dieser Weg ist nicht versichert.

Was leistet die Unfallversicherung?

  • Ärztliche Behandlung und Reha

  • Transportkosten (z. B. Krankenwagen)

  • Schulische Wiedereingliederung (z. B. Hausunterricht)

  • Pflegeleistungen bei schweren Verletzungen

  • Verletztengeld oder Rentenzahlungen bei dauerhaften Schäden

Beispiel:

Nach einem Unfall auf der Klassenfahrt erhält ein*e Schüler*in Einzelunterricht zu Hause, bis der Schulbesuch wieder möglich ist.

Wichtig für Eltern und Schulen

Unfälle müssen der Schule sofort gemeldet werden. Die Schule leitet die Meldung an die Unfallkasse NRW weiter. Bei Arztbesuchen sollte angegeben werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

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