Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026
Was ist der Rechtsanspruch?
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Kinder, die eingeschult werden, einen gesetzlich verankerten Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser Anspruch wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert – bis 2029 gilt er für alle Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4.
Der Anspruch umfasst:
Betreuung an fünf Werktagen pro Woche
täglich mindestens acht Stunden, inklusive Unterrichtszeit
Betreuung auch in den Ferien, mit bis zu vier Wochen Schließzeit im Jahr
Warum ist das wichtig?
Der Ganztag bietet mehr als nur Betreuung:
bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
mehr Zeit für individuelle Förderung
stärkere Bildungsgerechtigkeit
soziale Teilhabe und Entwicklung
Ganztagsangebote verbinden schulisches Lernen mit Freizeit, Sport, Kultur und sozialem Miteinander. Sie fördern Kinder ganzheitlich – besonders jene, die zu Hause weniger Unterstützung erhalten.
Umsetzung in NRW
In Nordrhein-Westfalen wird der Rechtsanspruch auf Basis des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) umgesetzt. Die Verantwortung liegt bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, in enger Zusammenarbeit mit den Schulträgern.
Ziel ist ein verlässliches, flexibles und qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot – mit Raum für lokale Gestaltung durch die Kommunen.
Umsetzung in Bochum
Die Stadt Bochum bereitet sich aktiv auf den Rechtsanspruch vor. Das Angebot wird schrittweise ausgebaut – bereits heute bestehen an vielen Grundschulen Offene Ganztagsangebote (OGS), die schulisches Lernen mit Freizeitangeboten verbinden. Informationen zu Plätzen, Zeiten und Inhalten stehen bei den Schulen oder der Stadt zur Verfügung.
Was Bochum konkret tut:
Kooperation mit Trägern der Freien Wohlfahrtspflege zur Sicherung bestehender Angebote
Investitionen in Höhe von 3,7 Millionen Euro zur Unterstützung der Träger bis 2026
Planung neuer Räume und Personalstellen, um den steigenden Bedarf zu decken
Qualitätsentwicklung durch Fortbildungen und Kooperationen mit Sport, Kultur und Jugendhilfe
Bochum setzt dabei auf ein integriertes Bildungsverständnis: Schule und außerschulische Partner*innen arbeiten eng zusammen, um Kindern ein vielfältiges und verlässliches Ganztagsangebot zu bieten.
Gut zu wissen
Die Teilnahme an der Ganztagsbetreuung bleibt freiwillig, ist aber verbindlich für ein Schuljahr. Die Angebote sollen verlässlich, kindgerecht und inklusiv sein. Eine stärkere Beteiligung von Eltern und Kindern ist vorgesehen – beispielsweise über Gremien oder Feedbackformate.