Einschulung in die Grundschule

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Das Schulverwaltungsamt informiert ein Jahr vor der Einschulung schriftlich über das anstehende Einschulungsverfahren. Dem Schreiben ist eine Aufstellung aller städtischen Grundschulen in Bochum beigefügt.

Die Wahl der Grundschule ist frei. Jedes Kind hat Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Grundschule, soweit die Aufnahmekapazitäten der angewählten Schule dies zulassen.

Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, müssen bis spätestens zum 15. November des Vorjahres bei der gewünschten Schule angemeldet werden.
Eine abschließende Aufnahmeentscheidung durch die Grundschule wird im Frühjahr (voraussichtlich im März) des Folgejahres mitgeteilt.

Rechtsgrundlagen sind das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule) mit den entsprechenden Verwaltungsvorschriften.

Tag der offenen Tür

Vorab Besichtigungen der Schulen sind zu bestimmten Terminen möglich. Eine Auflistung der aktuellen Termine sind unter Tag der offenen Tür aufgeführt.

Kontaktinformationen

Adresse: Universitätsstr. 43-49, 44789 Bochum

Ihr Weg zu uns:

Zu Google Maps

Öffnungszeiten:

nach Terminvereinbarung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Was wird benötigt, was ist mitzubringen oder einzureichen?

Alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Anschreiben des Schulverwaltungsamtes übermittelt.

Zum Seitenanfang