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Schulausfall in NRW
Schulausfall kann aus verschiedenen Gründen eintreten – etwa bei extremem Wetter, technischen Problemen oder besonderen Gefährdungslagen. In solchen Fällen gelten klare Regeln.
Gründe für Schulausfall
Unwetter (z. B. Glatteis, Sturm, Hitze)
Störungen der Infrastruktur (z. B. Heizungsausfall, Stromausfall)
Gefährdungslagen (z. B. Bombenentschärfung, Pandemie)
Streiks im öffentlichen Nahverkehr (nur in Ausnahmefällen)
Beispiel:
Bei starkem Schneefall wird der Präsenzunterricht aus Sicherheitsgründen abgesagt.
Wer entscheidet?
Die Entscheidung trifft in der Regel die Bezirksregierung oder das Schulministerium. In akuten Fällen kann auch die Schulleitung eigenständig handeln – z. B. bei einem Heizungsausfall.
Beispiel:
Die Bezirksregierung informiert morgens über einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall.
Information der Eltern
Die Schulen informieren über Schulportale, Websites, E-Mail, Apps oder lokale Radiosender. Eltern sind verpflichtet, sich über mögliche Ausfälle zu informieren.
Beispiel:
Eine Grundschule veröffentlicht aktuelle Hinweise auf der Homepage und über die Schul-App.
Betreuung bei Schulausfall
In der Regel wird eine Notbetreuung angeboten – besonders für Grundschulkinder. Die Betreuung findet in der Schule statt, sofern die Sicherheit gewährleistet ist.
Beispiel:
Trotz Unterrichtsausfall wegen Sturm wird in der OGS eine Betreuung von 8 bis 13 Uhr angeboten.
Digitaler Unterricht
Wenn möglich, wird auf Distanzunterricht umgestellt – besonders in weiterführenden Schulen. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Beispiel:
Eine Gesamtschule führt bei Schulausfall Videounterricht über Teams durch.