Versetzung

Versetzung in NRW

Die Versetzung entscheidet darüber, ob die Schüler*innen in die nächste Klassenstufe aufsteigen. Sie basiert auf den Leistungen im gesamten Schuljahr.

Grundlage der Entscheidung

Versetzungen erfolgen am Ende der Schuljahre in der Sekundarstufe I (z. B. Klasse 6, 8, 9). Maßgeblich sind die Noten in den Haupt- und Nebenfächern. Eine Versetzung ist möglich, wenn die Leistungen insgesamt ausreichend sind.

Beispiel:

Ein*e Schüler*in hat in Mathe eine „4“, in Deutsch eine „3“ und in Englisch eine „2“. Die Leistungen reichen für die Versetzung.

Nichtversetzung

Bei mehreren „mangelhaften“ oder einer „ungenügenden“ Note kann die Versetzung gefährdet sein. Die Schule prüft, ob ein Ausgleich durch gute Leistungen in anderen Fächern möglich ist.

Beispiel:

Ein*e Schüler*in hat in Physik eine „5“, aber in Biologie eine „2“. Die Schule kann entscheiden, ob das als Ausgleich reicht.

Ausgleichsregelungen

Eine „mangelhafte“ Leistung kann durch eine „gute“ oder „sehr gute“ Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen werden. Es gelten feste Regeln, welche Fächer zum Ausgleich herangezogen werden dürfen.

Beispiel:

Ein „mangelhaft“ in Englisch kann durch ein „gut“ in Deutsch ausgeglichen werden – beide sind Hauptfächer.

Besondere Fälle

  • In Abschlussklassen gelten andere Versetzungsregeln.

  • Bei Nichtversetzung kann eine Nachprüfung beantragt werden.

  • Die Entscheidung über die Versetzung trifft die Klassenkonferenz.

Beispiel:

Nach einer nicht bestandenen Versetzung kann ein*e Schüler*in einen Antrag auf Nachprüfung in Mathematik stellen – und wird nach Bestehen doch versetzt.

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