Anmeldung zur Grundschule
Wer wird schulpflichtig?
In Nordrhein-Westfalen gilt: Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind ab dem 1. August desselben Jahres schulpflichtig. Kinder mit Geburtstag ab dem 1. Oktober folgen ein Jahr später.
Wann muss die Anmeldung erfolgen?
Die Anmeldung erfolgt bis spätestens 15. November des Vorjahres. Ein entsprechendes Schreiben wird rechtzeitig vom Schulverwaltungsamt versendet.
Wie läuft die Anmeldung ab?
Die Anmeldung findet direkt an der gewünschten Grundschule statt.
Die Termine werden vom Schulträger festgelegt – Informationen dazu sind bei der Schule oder über die lokale Presse erhältlich.
Das Kind sollte zur Anmeldung mitgebracht werden – so kann es die Schule kennenlernen.
Ist das Kind dann automatisch aufgenommen?
Nein. Die endgültige Aufnahmeentscheidung trifft die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Gibt es mehr Anmeldungen als Plätze, greift ein Auswahlverfahren (§ 1 AO-GS).
Was passiert bei fehlenden Deutschkenntnissen?
Bestehen Zweifel an den Sprachkenntnissen, wird ein standardisiertes Sprachstandsfeststellungsverfahren durchgeführt.
Kann eine frühere Einschulung beantragt werden?
Ja. Für Kinder, die nach dem 30. September geboren sind, kann ein formloser Antrag auf vorzeitige Einschulung gestellt werden. Die Schulleitung entscheidet nach Beratung mit den Erziehungsberechtigten. Ein schulärztliches oder schulpsychologisches Gutachten kann hinzugezogen werden. Eine Altersuntergrenze besteht nicht.
Was gilt bei Zurückstellungen?
Kinder können aus gesundheitlichen Gründen für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens – weitere fachärztliche Stellungnahmen können berücksichtigt werden.
Wann beginnt die Schule?
Die Einschulung erfolgt spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien. Der genaue Termin ist bei der jeweiligen Schule zu erfahren.
Siehe auch: Einschulung