Schulformempfehlung
Wegweiser für den Übergang nach der Grundschule
Am Ende der vierten Klasse wird in Nordrhein-Westfalen eine Schulformempfehlung für das jeweilige Kind ausgesprochen. Diese Empfehlung ist Teil des Zeugnisses und basiert auf den schulischen Leistungen, dem Lern- und Arbeitsverhalten sowie der allgemeinen Entwicklung des Kindes.
Was ist das Ziel?
Die Empfehlung dient der Orientierung: Welche weiterführende Schulform – Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Sekundarschule oder Gymnasium – passt am besten zu den Fähigkeiten und Bedürfnissen des Kindes?
Wer entscheidet?
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz ausgesprochen. Dabei werden nicht nur Noten berücksichtigt, sondern auch das Lernverhalten, die Belastbarkeit und die Selbstständigkeit des Kindes. Die Entscheidung über die Schulwahl liegt bei den Erziehungsberechtigten. Die Empfehlung ist nicht verbindlich.
Wie geht es weiter?
Im Anschluss an die Empfehlung finden Beratungsgespräche statt – entweder mit der Grundschule oder mit der gewünschten weiterführenden Schule. Diese Gespräche dienen der Reflexion und der Klärung offener Fragen.
Was passiert bei abweichender Wahl?
Wird eine Schulform gewählt, die nicht der Empfehlung entspricht, bitten wir Sie ein Beratungsgespräch mit der gewünschten Schule zu vereinbaren. Danach wird gemeinsam entschieden, ob die gewählte Schulform beibehalten werden kann.
Gut zu wissen:
Die Schulformempfehlung stellt kein Urteil dar, sondern eine pädagogische Einschätzung. Ein späterer Wechsel der Schulform ist möglich – etwa über die Gesamtschule oder das Berufskolleg. Ziel der Empfehlung ist es, Über- oder Unterforderung zu vermeiden und einen erfolgreichen Start in die Sekundarstufe I zu ermöglichen.