Sprachstandfeststellungsverfahren Delfin 4
Ein Kind wurde zur Testung seiner Sprachentwicklung eingeladen.
Es wird überprüft, ob die Sprachentwicklung altersgemäß ist. Mit der Testung soll sichergestellt werden, dass alle Kinder bei Bedarf frühzeitig Sprachförderung erhalten.
Im Auftrag des Schulamtes für die Stadt Bochum laden die Grundschulen gemeinsam mit den Kindern zur Testung ein. Wird der Termin zweimal versäumt, erfolgt ein Anschreiben durch das Schulamt. Die Teilnahme am Test ist verpflichtend.
Rechtsgrundlage ist § 36 Abs. 2 i. V. m. § 126 Abs. 1 Nr. 2 Schulgesetz NRW.
Kontaktinformationen
Frau van Wickeren
Sachbearbeiterin
E-Mail: nvanwickeren@bochum.de
Telefon: 0234 910-3887
Frau Durus
Sachbearbeiterin
E-Mail: edurus@bochum.de
Telefon: 0234 910-3883
Adresse: Universitätsstr. 43-49, 44777 Bochum
Hinweis:
Öffnungszeiten:
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Weitere Informationen zur Sprachstandfeststellung Delfin finden Sie beim Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.