Hausunterricht
Ein längerer krankheitsbedingter Schulausfall eines schulpflichtigen Kindes kann den regulären Schulbesuch unmöglich machen.
Wenn schulpflichtige Kinder länger als sechs Wochen am Stück erkrankt sind, besteht für Erziehungsberechtigte die Möglichkeit, als Alternative zum Besuch der Schule Hausunterricht zu beantragen. Der Hausunterricht wird dann durch beauftragte Lehrkräfte erteilt – soweit die betroffenen Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres Gesundheitszustands dazu in der Lage sind und die Gesundheit der Lehrkräfte dadurch nicht gefährdet wird.
Das Gleiche gilt für schwangere Schülerinnen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung.
Kontaktinformationen
Susanna Reinecke
Sachbearbeiterin
E-Mail: sreinecke@bochum.de
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Adresse: Universitätsstr. 43-49, 44777 Bochum
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