Fachaufsicht Förderschulen

Förderschulen bieten gezielte Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Fachaufsicht sorgt dafür, dass diese Förderung qualitativ hochwertig, rechtlich abgesichert und individuell angepasst erfolgt. In Bochum wird sie durch Schulaufsichtsbeamte beim Schulamt für die Stadt Bochum wahrgenommen, während die Dienstaufsicht bei der Bezirksregierung Arnsberg liegt. Das Schulamt fungiert als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde für Grund-, Haupt- und Förderschulen und ist Ansprechpartner*in für innere Schulangelegenheiten.

Zentrale Aufgaben der Fachaufsicht

  • Überwachung der Einhaltung von Lehrplänen und Förderzielen

  • Beratung von Schulleitungen und Lehrkräften bei pädagogischen und organisatorischen Fragen

  • Unterstützung bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung

  • Sicherstellung der Zusammenarbeit mit Eltern, Therapeuten und außerschulischen Partnern

  • Ansprechpartner für schulformübergreifende Verfahren wie das AO-SF-Verfahren (Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs)

  • Zusammenarbeit mit dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung für Förderschulen

  • Unterstützung bei der Umsetzung der Berufsorientierung im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA)

Förderschwerpunkte im Blick

Förderschulen arbeiten in unterschiedlichen Schwerpunkten – z. B. Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung oder körperlich-motorische Entwicklung. Die Fachaufsicht stellt sicher, dass die jeweiligen Förderkonzepte fachlich fundiert und kindgerecht umgesetzt werden.

Beratung und Begleitung statt Kontrolle

Die Fachaufsicht begleitet Schulentwicklungsprozesse, gibt Impulse für neue pädagogische Ansätze und unterstützt bei der Einführung digitaler oder inklusiver Lernformen. Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der sonderpädagogischen Arbeit – stets im Sinne der Kinder und Jugendlichen.

Zusammenarbeit mit Eltern und Fachstellen

Förderschulen kooperieren eng mit Eltern, Jugendhilfe, medizinischen Diensten und weiteren Einrichtungen. Die Fachaufsicht fördert diese Kooperationen und sorgt für klare Zuständigkeiten sowie transparente Abläufe, z. B. bei der Erstellung von Förderplänen oder im Rahmen des AO-SF-Verfahrens.

Fokus auf Teilhabe und Entwicklung

Im Mittelpunkt stehen die individuellen Stärken und Bedürfnisse jedes Kindes. Die Fachaufsicht trägt dazu bei, dass bestmögliche Förderung, schulische Teilhabe und persönliche Entwicklung gewährleistet werden.

Kontaktinformationen

  • Lutz Lamek

    Schulamtsdirektor, Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde für Grund-, Haupt- und Förderschulen

  • Schulverwaltungsamt - Schulamt für die Stadt Bochum

    E-Mail: schulamt@bochum.de

    Fax: 0234 910-1867

Adresse: Universitätsstraße 43-49, 44777 Bochum

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung.

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