Notengebung und Zeugnisse

Notengebung in NRW

Die Notengebung an nordrhein-westfälischen Schulen folgt klaren Regeln. Sie soll Leistungen transparent, nachvollziehbar und gerecht bewerten.

Grundprinzipien

Noten sollen den Leistungsstand der Schüler*innen widerspiegeln – nicht ihr Verhalten oder ihre Persönlichkeit.
Bewertet werden schriftliche, mündliche und praktische Leistungen.
Die Notenvergabe erfolgt nach pädagogischem Ermessen, jedoch auf Basis klarer Kriterien.

Beispiel:

In Deutsch zählen Klassenarbeiten, Leseleistungen, mündliche Beiträge und kreative Aufgaben zur Gesamtnote.

Notenskala

Die klassische Notenskala reicht von sehr gut (1) bis ungenügend (6):

  • 1 = sehr gut

  • 2 = gut

  • 3 = befriedigend

  • 4 = ausreichend

  • 5 = mangelhaft

  • 6 = ungenügend

Beispiel:

Eine „4“ bedeutet, dass die Leistung den Anforderungen entspricht – mit Schwächen, aber noch ausreichend.

Leistungsbewertung

Die Gewichtung der Leistungen kann je nach Fach und Schulform variieren. Klassenarbeiten sind in vielen Fächern verpflichtend, z. B. in Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen. Auch soziales Lernen oder Projektarbeit kann in die Bewertung einfließen – je nach Fachkonzept.

Beispiel:

In Gesellschaftslehre kann eine Gruppenpräsentation ebenso berücksichtigt werden wie ein Test.

Transparenz und Rückmeldung

Schüler*innen und Eltern haben Anspruch auf Einsicht in die Bewertungskriterien.
Lehrkräfte müssen ihre Notenentscheidung begründen können.
Regelmäßige Rückmeldungen helfen, den Lernstand besser einzuschätzen.

Beispiel:

Nach einer Klassenarbeit erklärt die Lehrkraft, welche Kriterien zur Bewertung geführt haben – und gibt Tipps zur Verbesserung.

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