Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Bochum ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung kommt den Vorgaben des § 4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) nach.
Methodik
Diese Erklärung wurde am 15.01.2026 erstellt. Die Prüfung der Barrierefreiheit dieser Website erfolgte anhand einer Selbsteinschätzung. Zur technischen Unterstützung und Validierung der Konformität mit den WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) wurde das Prüfwerkzeug Accessible Web RAMP eingesetzt.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts des Schulportals der Stadt Bochum.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seite www.schulportal-bochum.de und ihre Unterseiten sind mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) und nach WCAG teilweise vereinbar. Nicht vollständig übereinstimmende Teile des Inhalts sind im Folgenden angeführt.
Erklärung zur Barrierefreiheit Eye-Able®
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzerinnen und Nutzern eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher anzupassen.
Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
eine adaptive Schriftvergrößerung,
eine freie Anpassung der Farbkontraste,
eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
eine Kompensation von Farbschwächen sowie
weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website.
Zur Bedienung kann das dazugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel "Alt + 1" geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden. (Anleitung über "Alt + F1")
Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Informationen zum Inhalt und zur Navigation der Webseite sowie Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache
Derzeit liegen für das Schulportal keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache vor.
Hinweis: Die Stadt Bochum arbeitet daran, diese Darstellungsform für die genannten Inhalte bis zur nächsten Aktualisierung dieses Dokuments anzubieten.
Leichte Sprache
Informationen in Leichter Sprache
Die Leichte Sprache ist derzeit nur auf wenigen Seiten verfügbar.
Was ist Leichte Sprache?
Leichte Sprache ist eine Form der Sprache, die an ihrer besonders einfachen Ausdrucksweise erkennbar ist.
Sie spricht vorwiegend Menschen mit Lern- und Verständnisschwierigkeiten, Demenzkranke, Personen mit Leseschwäche und Menschen, deren Muttersprache nicht deutsch ist, an. Tatsächlich ist es aber selbst in der Wissenschaft schwer, Leicht Sprache genau zu definieren.
Regeln für die Verwendung von Leichter Sprache in Deutschland wurden 2006 erstmals durch das Netzwerk Leichte Sprache und durch den Verein Inclusion Europe aufgestellt und Stück für Stück auf die EU-Mitgliedsstaaten erweitert. Diese Regeln haben keinen Gesetzescharakter und stellen somit nur Leitlinien für Leichte Sprache dar. Die Überprüfung, ob diese eingehalten werden, erfolgt allein durch Personen mit entsprechenden Behinderungen, die die Texte gegenlesen und somit für die Autoren zielgruppengerecht untersuchen.
Der Vorteil an Leichter Sprache ist, dass sie im Gegensatz zur Gebärdensprache oder Blindenschrift auch für die Menschen ohne Behinderung und ohne Vorkenntnisse zu lesen ist. Leichte Sprache soll somit den Anforderungen an die Barrierefreiheit von schwierigen und unverständlichen Texten gerecht werden. Zudem wird sie in der BITV 2.0 in § 3 sogar für neue Webseiten seit April 2012 und für bestehende bis spätestens April 2014 für grundlegende Inhalte und Navigationselemente explizit gefordert. Dabei soll Leichte Sprache keineswegs "schwere Sprache", also die normale Ausdrucksweise, ersetzen. Vielmehr soll sie der oben genannten Zielgruppe als ergänzende Übersetzung für als zu kompliziert und schwer verständlich empfundene Texte dienen. Sie orientiert sich dabei an grammatikalisch einfach aufgebauten Hauptsätzen, die sich auf die wesentlichen Informationen beschränken. Zudem darf zugunsten der Lesbarkeit auch von den Regeln der deutschen Grammatik und Rechtschreibung abgewichen werden, insbesondere was Satzkonstruktionen und die Worttrennung angeht. Illustrationen und Grafiken unterstützen das Textverständnis, indem sie den Inhalt visuell ergänzen. Besonders wichtig ist Leichte Sprache daher für das Verständnis von Gesetzesinhalten, Anträgen, Bescheiden und Informationstexten.
Erfahrungen mit Leichter Sprache in kommunalen Verwaltungen
Was ist leichte Sprache - Erklärung in leichter Sprache
Barrierefreiheitserklärung in Leichter Sprache
Barriere-Freiheit ist:
Alle Menschen sollen diese Internet-Seiten benutzen können.
Es darf keine Hindernisse geben.
Das steht so im Gesetz.
Zum Beispiel:
Blinde Menschen können eine Internet-Seite nicht sehen.
Barriere-frei bedeutet: die Seiten werden vorgelesen.
Nicht barriere-freie Inhalte:
Es gibt noch nicht barriere-freie Inhalte.
Das sind:
Informationen in Gebärden-Sprache.
Wir haben keinen Informationen in Gebärden Sprache.
Informationen in Leichter Sprache
Wir haben wenig Informationen in Leichter Sprache.
PDF-Dateien und Dokumente
PDF-Dokumente sind auf www.schulportal-bochum.de oft nicht ganz barriere-frei.
Es kann noch andere Barrieren geben.
Wir möchten diese aber beheben.
www.schulportal-bochum.de ist für alle da.
Rückmeldung und Kontakt
Vielleicht ist diese Internet-Seite noch nicht ganz barriere-frei.
Vielleicht fehlt noch etwas.
Zum Beispiel bei
Bildern
Erklärungen von Abkürzungen
Schreiben Sie uns dann eine Mail:
Die E-Mail-Adresse lautet:
schulportal@bochum.de
Hier bekommen Sie Hilfe
Sie haben eine Frage gestellt und sind mit der Antwort nicht zufrieden. Vielleicht gab es sogar Streit.
Dann können Sie an die Vermittlungsstelle schreiben oder anrufen. Die Vermittlungsstelle hilft, damit der Streit aufhört und alle zufrieden sein können.
Das kostet kein Geld. Sie brauchen auch keinen Anwalt.
Mehr Informationen dazu gibt es auf der Internet-Seite von der Schlichtungsstelle:
www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
siehe unten: Kontakt zur Ombudsstelle
Hilfsmittel für das Schreiben in Leichter Sprache
Leichte Sprache - Ein Ratgeber Heft 1
Leichte Sprache - Ein Ratgeber Heft 2
Die Regeln für Leichte Sprache
Language Tool - Leichte Sprache
Informationen und Broschüren in Leichter Sprache
Rat-Geber für Menschen mit Behinderungen in Leichter Sprache
Rat-Geber für Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union in Leichter Sprache
Behörden-Nummer 115
(Alle Behörden. Ihre Fragen. 115 wählen!)
Eltern-Beitrag für die Schul-Betreuung: Wie füllt man das Formular aus?
Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Schulpsychologische Beratung - Für Familien und Schulen in Bochum
Musikschule Bochum - Angebote in Leichter Sprache
Stadt-Bücherei Bochum - Infos in Leichter Sprache
Nachrichten in Einfacher Sprache
www.buchstaben.com/leichte-sprache
www.Lebenshilfe-heinsberg.de/leichte-sprache/
Wer kann mir weiterhelfen?
Inklusionsbeauftragte
Frau Grahner
Durchwahl: 0234 910-2047
Inklusionsbeauftragte@bochum.de
Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion
Husemann Karree (6. OG)
Viktoriastr. 14
44777 Bochum
Öffnungszeiten: Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
PDF-Dateien und Dokumente
PDF-Dokumente auf www.schulportal-bochum.de sind häufig nicht ausreichend barrierefrei.
Hinweis: Da es sich um eine Vielzahl an Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von schulportal-bochum.de
Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von schulportal-bochum.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Hinweis: Die Darstellungsformen extern verlinkter Seiten sind von uns nicht beeinflussbar.
Feedback und Kontakt
Haben sie Fragen zur Barrierefreiheit oder sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.schulportal-bochum.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Schulverwaltungsamt
Universitätsstr. 43-49
44777 Bochum
info@schulportal-bochum.de
Kontakt zur Ombudsstelle
Sollen Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.schulportal-bochum.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wenden. Weitere Informationen dazu erhalten sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik